Zusammen mit dem Mietverhältnis muss man auch Verträge für Strom und Heizung kündigen, sofern diese nicht in der Warmmiete enthalten sind. Bei der Heizung ist das oft der Fall, beim Strom eher selten. Und wenn die Verträge über den Mieter selbst liefen, ist es mit der reinen Wohnungskündigung nicht getan.