Wohnte die verstorbene Person zur Miete, muss man das Mietverhältnis kündigen spätestens nachdem die Wohnung ausgeräumt ist. Ansonsten geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Apropos Erbe…
Wohnte die verstorbene Person zur Miete, muss man das Mietverhältnis kündigen spätestens nachdem die Wohnung ausgeräumt ist. Ansonsten geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Apropos Erbe…