Viele hatten es befürchtet: Werden die Sätze und Leistungen in den gesetzlichen Krankenversicherungen überarbeitet, fallen oft bislang bezuschusste oder übernommene Leistungen weg. Nun darf aufgeatmet werden, denn die Schwerhörigkeit fällt nicht darunter. Der Bund erhöht seinen Zuschuss an den Gesundheitsfond, allerdings müssen gesetzlich Versicherte künftig einen erhöhten Zusatzbeitrag bezahlen. Künftig wird sich dieser auf durchschnittlich 1,3 Prozent erhöhen. Doch was bedeutet diese Änderung allgemein für Menschen mit einer Hörschädigung?
Wie sehen die Kostensteigerungen in der Krankenversicherung aus?
Die Krankenkassen müssen mittlerweile deutlich höhere Kosten stemmen. Im ersten Halbjahr 2022 belief sich der Fehlbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung auf mehr als 287 Millionen Euro. Dies wurde medial häufig genannt, doch nicht immer sind die Gründe klar aufgezeigt worden.
Es ist davon auszugehen, dass es nicht nur einen Faktor gibt, welcher die Finanzlage der Krankenkassen zuspitzt. Es handelt sich vielmehr um ein Zusammenspiel aus verschiedenen Einflüssen.
Dazu gehören:
1. Kostenstruktur: Die Demografie als Kostentreiber
Durch das sich beständig erhöhende Lebensalter steigen die Kosten für Behandlungen an. Es wird davon ausgegangen, dass ein Patient erst in den letzten fünf bis fünfzehn Jahren seines Lebens die höchsten Kosten verursacht. Die Gegenfinanzierung der Kostenlast ist jedoch nicht wie in alten Berechnungen möglich, denn die Einnahmen aus den Versichertenbeiträgen steigen weniger schnell an.
Dies ist vor allem der Demografie geschuldet: Immer weniger neue (und gesunde) Beitragszahler rücken nach, während immer mehr Menschen das Rentenalter erreichen. In dieser Lebensspanne sinken die Zahlungen zur Krankenversicherung jedoch aufgrund einer geringeren Bemessungsbasis.
2. Pandemie: Corona hat viel Geld gekostet
Auch sie ist ein Treiber der Kosten. Impfungen, Behandlungen und Intensivmedizin sowie teilweise die Langzeitbehandlung von Long-Covid-Betroffenen fördern die Kosten.
3. Umstrukturierung: Mehrleistungen und höhere Gehälter führen zu höheren Kosten
Innerhalb der Krankenkassen, aber auch innerhalb des Gesundheitswesens ändert sich einiges. Pflegekräfte erhalten mehr Lohn, die Versorgung von Patienten im psychologischen Sektor muss für alle Altersstufen massiv ausgebaut werden. All dies bedeutet wiederum höhere Kosten.
Neuregelungen wurden erst zuletzt in der Versorgung von Notfallpatienten und der Nutzung von Rettungsdiensten und Notfallambulanzen angedacht. Rettungsdienste und Ambulanzen werden vermehrt als mobile Arztpraxen behandelt, wodurch allgemein eine Knappheit in der Versorgung entsteht, die Kosten für ›unnötige‹ Einsätze jedoch zugleich steigen. Als unnötige Einsätze zählen mitunter leichte Erkältungen bei gesunden Personen, die mitten in der Nacht den Rettungsdienst beschäftigen.
Hörgerät: Kosten und Beteiligungen der Krankenkasse
Die pauschalen Kosten eines Hörgeräts lassen sich nicht aus der Ferne beziffern. Die Geräte sind in verschiedenen Preisklassen erhältlich. Zugleich hängt die Kostenstruktur von der Schwere der Hörschädigung und den Wünschen des Betroffenen ab.
Doch was übernehmen die Krankenkassen und was sollte dabei beachtet werden?
Hier die wichtigsten Fakten:
- Festbetrag – Krankenkassen bezuschussen Hörgeräte mit einem Festbetrag.
- Vollständige Übernahme – einige Hörgeräte werden durch den Festbetrag der Krankenkassen vollständig abgedeckt, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Der Patient muss nur eine einmalige Zuzahlung von zehn Euro leisten. Diese Geräte bieten solide Grundfunktionen und ein gutes Hören im alltäglichen Gebrauch.
- Teilweise Übernahme – einige Geräte werden zwar auch mittels des Festpreises von der GKV bezuschusst, doch muss der Patient eine Eigenleistung in variabler Höhe zahlen. Der Funktionsumfang, Komfort und die Leistung dieser Geräte sind weit umfangreicher. Premium-Hörgeräte erlauben es beispielsweise Musikern, trotz Publikum und Band im Hintergrund bei einem Live-Konzert zu hören.
Um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse anzustreben, müssen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Notwendigkeit – das Hörgerät muss aus medizinischer Sicht notwendig sein.
- Sprachhörtest – bei einem HNO muss der Patient einen Sprachhörtest absolvieren, bei welchem er weniger als 80 Prozent verstehen muss.
- Hörverlust – der Hörverlust muss sich in den wichtigen Hauptfrequenzen bewegen. Ist die Höreinschränkung nur einseitig, so muss der Hörverlust mindestens 30 dB betragen.
- Rezept – der HNO muss ein medizinisches Rezept ausstellen.
Bessere Geräte: Was passiert mit den Mehrkosten?
Der Pauschalbetrag für Hörgeräte wurden von den Krankenkassen festgelegt. Der Betrag beläuft sich auf 784,94 für ein einzelnes Hörgerät, er verdoppelt sich also, wenn beidseitig eine Hörunterstützung benötigt wird. Alle sechs Jahre steht dem Patienten ein neues Hörgerät zu, auch hier wird wieder der Eigenbetrag von 10,00 Euro je Hörgerät eingezogen.
Manchmal möchten Patienten jedoch mehr als die Grundversorgung. Gerade bei jüngeren Menschen ist ein hochwertigeres Hörgerät oft notwendig, wenn die klassischen Geräte können in Meetings oder bei Konferenzen ihre Schwächen zeigen. Doch was gilt hier?
- Kostenübernahme – mitunter ist es möglich, ein solches Gerät von der Krankenkasse vollständig bezahlen zu lassen. Es ist ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit erforderlich. In diesem Fall kann ein Antrag auf Übernahme der Mehrkosten gestellt werden.
- Ohne Übernahme – entscheiden sich Betroffene ohne medizinische Notwendigkeit für ein hochwertigeres Gerät, so tragen sie alleinig die Mehrkosten. Bis zu dem Pauschalbetrag übernimmt die GKV die Kosten. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Patient selbst tragen.
In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Übernahme von Hörgeräten nur teilweise von der Kostenübernahme von Zahnersatz oder Zahnbehandlungen. Auch dort werden, ausgehend vom Behandlungsplan, pauschale Beträge erstattet, die der Grundversorgung des Patienten dienen. Optisch schönere oder komfortablere Lösungen muss der Patient selbst bezahlen.
Der eigene Anteil variiert stark und wird durch das gewählte Gerät entschieden. Wer nur eine verbesserte Leistung wünscht, die für mehr Verständnis und Freude im Alltag sorgt, zahlt ungefähr 400,00 Euro je Hörgerät aus der eigenen Tasche. Höherwertige Geräte erfordern Eigenleistungen von 800,00 Euro und mehr.
Hinweis: Alle Hörgeräte, ob mit oder ohne Eigenanteil, sind natürlich heute auch über die Krankenkassen in der unauffälligen „Im-Ohr-Variante“ erhältlich.
Fazit – die Grundversorgung wird getragen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen auch künftig den Pauschalbetrag für Hörgeräte. Der Eigenanteil von 10,00 Euro je Hörgerät bleibt dabei erhalten. Wer höherpreisige Modelle wünscht, muss den über den Pauschalbetrag hinausgehenden Anteil selbst übernehmen, so wie es bereits jetzt der Fall ist. Eine Ausnahme gilt für Personen, denen die medizinische Notwendigkeit eines höherpreisigen und mit besseren Funktionen ausgestatteten Hörgeräts nachgewiesen werden kann. Gerade bei jüngeren Menschen ist das bereits aus beruflicher Sicht häufig der Fall.