6. Kosten für die Kinderbetreuung

Kosten für die Kinderbetreuung. Auch Ausgaben für Kita, Tagesmutter oder Kindergarten sind steuerlich absetzbar. Vor allem für Doppelverdiener ist es lohnend, die Ausgaben anzugeben, denn in welcher Höhe diese steuerlich berücksichtigt werden, ist davon abhängig, ob nur einer oder beide arbeiten gehen. Wer sein Kind kostenfrei bei Verwandten untergebracht hat, muss auf den Steuervorteil übrigens nicht verzichten, in diesem Fall lassen sich zumindest die Fahrtkosten berücksichtigen.