Erst wenn der Vermieter diese Frist verstreichen lässt ist es sinnvoll, selbst Handwerker zu beauftragen, damit der Schaden behoben wird, und die Rechnung dann, unter lückenloser Begründung und Dokumentation, an den Vermieter weiterzureichen. Außerdem kann man unter Umständen die Miete mindern, sollte der Schaden die Nutzung der Sanitäranlagen stark beeinträchtigen oder sich durch ausgetretenes Wasser Schimmel bilden.