Viertens: Reaktion abwarten

Viertens: Reaktion abwarten

Je nach Größe des Schadens ist der Vermieter verpflichtet, sofort oder binnen weniger Tage zu reagieren und den Schaden, sofern er nicht vom Mieter selbst verursacht wurde, zu beheben – und zwar auf eigene Kosten. Der Mieter darf nur zur Kasse gebeten werden, wenn ihn eine Mitschuld trifft.