Wie komme ich an bereits bezahlte Bahn-, Bus- oder Flugtickets?
Die Coronakrise wird mit gravierenden Auswirkungen für Mensch und Wirtschaft in die Geschichtsbücher eingehen. Aktuell ist das gesamte Ausmaß der Krise noch nicht abzusehen beziehungsweise schwer abzuschätzen, doch abseits der menschlichen Trauerfälle ist es unbestreitbar, dass auch die Wirtschaft massiv unter dem Coronavirus leiden wird. Ausgangssperre, geschlossene Grenzübergänge, striktes Reiseverbot – speziell die Urlaubsbranche, also Hotels, Resorts sowie Fluglinien sind schwer angeschlagen.
Doch auch die Urlauber selber bleiben in dieser Zeit zunächst auf ihren Kosten sitzen. Häufig wurde monatelang für den Familienurlaub gespart. Der Coronavirus verhindert nun jeglichen Ausflug oder jede Art von Urlaubsreise. Zahlreiche Falschinformationen zu möglichen Rückerstattungen, Gutscheinen oder ähnlichem kursieren momentan durch das Internet. Während Hotels oder Urlaubsresorts in manchen Fällen relativ einfach kontaktiert werden können, sieht die Lage bei Bahn- oder Flugtickets weitaus komplexer aus.
Wer keine Zeit oder Lust hat, sich auf eine intensive Recherchesuche zu begeben, kann auch Portale wie Omio nutzen. Omio, die Reisebuchungsplattform für Bahn-, Bus- und Flugtickets, bietet eine Übersicht darüber, wie verschiedene Reiseanbieter Ticketstornierungen handeln und hilft den Urlaubern, ihr Geld zurückzuerhalten. Eine Übersicht der Umbuchungs- und Stornierungsrichtlinien von Omio ist ebenfalls auf der Webseite zu finden.
Grundsätzlich haben Sie bei einem Flugausfall, wie es aktuell nahezu überall der Fall ist, Anspruch auf eine Erstattung oder einen Alternativflug. Da diese aufgrund des Reiseverbots nicht angeboten werden können, müssten Sie eine Rückerstattung der Flugkosten erhalten. Allerdings händigen viele Fluggesellschaften stattdessen befristete Gutscheine aus. Es lohnt sich besonders in diesem Fall, professionelle Hilfe anzunehmen.
Rückerstattung oder Umbuchung – Was ist möglich?
Sollten Sie zu den Urlaubern gehören, die eine Pauschalreise gebucht haben, besitzen Sie das Recht, Ihre Reise kostenlos zu stornieren. Voraussetzung ist allerdings, dass aufgrund von außergewöhnlichen Umständen kein geordneter Urlaub stattfinden kann, was durch die Corona-Pandemie der Fall ist. Öffentliche Einrichtungen wie Restaurants, Geschäfte etc. sind geschlossen und lassen keinen geregelten Urlaub zu. Hinzu kommen teilweise Ausgangssperren und die hohe Ansteckungsgefahr. Auch Pauschalreisende von Kreuzfahrten können kostenlos stornieren, da die Schiffe in den meisten Fällen gar nicht erst auslaufen, geschweige denn ursprünglich geplante Ziele anlaufen können.
Unter die Kennzeichnung „Außergewöhnliche Umstände“ werden ebenfalls offizielle Einreiseverbote im Land des Urlaubsortes gezählt. So hatten zu Beginn der Coronakrise beispielsweise die Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika ein Einreiseverbot für Europäer verhängt. In diesem Fall können Sie ebenfalls Ihre Reise kostenlos stornieren. In den überwiegenden Fällen werden Sie bei gebuchten Pauschalreisen vom Reiseveranstalter in diesen Fällen aber auch rechtzeitig kontaktiert und informiert.
Urlauber, die ihre Reise individuell gebucht haben, sehen sich einem steinigeren Weg in Richtung kostenlose Stornierung oder Kostenrückerstattung ausgesetzt. Zwar sind wegen massiven Einreisebeschränkungen Hotels kostenlos stornierbar, allerdings gilt dies für in Deutschland ansässige Hotels. Hotels oder Urlaubsresorts, die sich im Ausland befinden, unterliegen jeweils den nationalen Regulierungen. In vielen Fällen bleiben Ihnen hierbei nur der direkte Kontakt zu den Verantwortlichen der Urlaubsunterkunft und die Hoffnung auf Kulanz übrig. Des Weiteren könnten fehlende Kenntnisse über die dortige Gesetzeslage sowie Sprachbarrieren den Austausch erschweren.
Für Hotels in Deutschland gilt das nicht. Die Nord- und Ostseeinseln wurden beispielsweise ab dem 16. März aufgrund von Covid-19 für Touristen gesperrt. Die außergewöhnlichen Umstände ermöglichen es auch Urlaubern, die ihre Reise individuell geplant und gebucht haben, entweder die Unterkunft kostenlos zu stornieren oder Anspruch auf Rückerstattung aller bereits bezahlten Rechnungen zu erheben.