Wer Musik oder Filme öffentlich zeigen, Texte öffentlich vortragen will, muss sich zuvor an die zuständige Verwertungsgesellschaft wenden, in der Regel ist das die GEMA oder die VG Wort. Diese wird, orientiert an der Publikumszahl, eine Gebühr verlangen, die den Urhebern zugute kommt. Tut man das nicht, können sowohl die Urheber als auch die Verwertungsgesellschaften abmahnen oder klagen – und dann wird es weitaus teurer, als wenn man direkt ehrlich gewesen wäre.