Kleinere Reparaturen müssen vom Mieter selbst bezahlt werden. Allerdings ist „klein“ hier wörtlich zu nehmen: Laut aktueller Rechtsprechung dürfen diese Kleinreparaturen nicht mehr als hundert Euro im Jahr kosten. Wird es teurer, ist der Vermieter in der Pflicht.
Kleinere Reparaturen müssen vom Mieter selbst bezahlt werden. Allerdings ist „klein“ hier wörtlich zu nehmen: Laut aktueller Rechtsprechung dürfen diese Kleinreparaturen nicht mehr als hundert Euro im Jahr kosten. Wird es teurer, ist der Vermieter in der Pflicht.