Als Mieter ist man in regelmäßigen Abständen zu kleineren Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen verpflichtet – zum Beispiel zur Pflege von Holzrahmen und Holztüren mit Holzschutzmittel. Die Abstände sind im Mietvertrag geregelt. Wer sich darum nicht kümmert, muss unter Umständen beim Auszug auf die Erstattung seiner Kaution verzichten.
Als Mieter ist man in regelmäßigen Abständen zu kleineren Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen verpflichtet – zum Beispiel zur Pflege von Holzrahmen und Holztüren mit Holzschutzmittel. Die Abstände sind im Mietvertrag geregelt. Wer sich darum nicht kümmert, muss unter Umständen beim Auszug auf die Erstattung seiner Kaution verzichten.