Eine simple Grundregel lautet: In der Nebenkostenabrechnung dürfen nur regelmäßig auftretende Posten auftauchen. Sonderposten, die einmalig auftreten, wie die oben genannten Reparaturen, haben dort nichts zu suchen.
Eine simple Grundregel lautet: In der Nebenkostenabrechnung dürfen nur regelmäßig auftretende Posten auftauchen. Sonderposten, die einmalig auftreten, wie die oben genannten Reparaturen, haben dort nichts zu suchen.