Der Abrechnungszeitraum für eine Nebenkostenabrechnung beträgt zwölf Monate. Das heißt: Sie darf nur Kosten enthalten, die tatsächlich innerhalb dieses Abrechnungszeitraums entstanden sind.
Der Abrechnungszeitraum für eine Nebenkostenabrechnung beträgt zwölf Monate. Das heißt: Sie darf nur Kosten enthalten, die tatsächlich innerhalb dieses Abrechnungszeitraums entstanden sind.