… dass nicht Teile des Erbes an Menschen fallen, denen man nichts vererben möchte. Zwar hat auch der entfremdete Sohn oder die Schwester, mit der man heillos zerstritten ist, einen gesetzlichen Pflichtteil-Anspruch. Jemanden komplett zu enterben ist nur in sehr krassen Fällen möglich. Aber man muss es ja nicht drauf ankommen lassen, dass eine Person, die man so gar nicht leiden kann, das Haus oder etwas anderes bekommt, woran das Herz hängt.