Gesetzesänderungen 2023

Was wird sich 2023 alles ändern – Gesetzesänderungen im Überblick

Neues Jahr, neues Glück. Mit dem Jahreswechsel gibt es regelmäßig auch neue Entscheidungen, Gesetze und Gegebenheiten. Doch was steht für das kommende Jahr schon fest und auf was können sich Verbraucher einstellen?

Die Änderungen im Überblick

Einige der Änderungen sind direkte Antworten auf die aktuelle Lage, andere hingegen waren schon im Koalitionspapier aufgeführt. Aber was kommt nun ab dem ersten Januar?

1. Das Bürgergeld

Der Nachfolger von Hartz IV wurde in den vergangenen Wochen kontrovers diskutiert. Ab Januar heißt es nun Bürgergeld, etliche Bestandteile treten dann zur Jahresmitte in Kraft. Ein Überblick:

  • Mehr Geld – der monatliche Satz wird auf 502 Euro angehoben.
  • Zuverdienst – die Regelungen rund um den Zuverdienst während des Bezugs wurden geändert. Künftig soll sich die Arbeit mehr lohnen, sodass die Grenzen, bis der Verdienst angerechnet wird, steigen.

Die Änderungen rund um das Bürgergeld sind umfangreich, auch die Regelungen rund um das Schonvermögen, Wohnungsgrößen und die Auswirkungen von Kindern mit Nebenjobs im Bürgergeldhaushalt wurden neu geplant.

2. 49-Euro-Ticket

Sicher ist: Es kommt. Unsicher ist, wann. Zum Jahreswechsel wird der Nachfolger des 9-Euro-Tickets garantiert nicht kommen: Angedacht werden wohl April oder Mai. Aber was bietet das Ticket?

  • Deutschlandweit – mit dem jeweiligen Regionalverkehr können Kunden künftig deutschlandweit fahren.
  • Regelung – noch ist unklar, wie genau das Ticket auf den Markt kommt. Wird es ein neues Monatsticket, ist es ein Abo, kann es monatlich gekündigt werden? Auch der Umgang mit bereits bestehenden Monatsabos und deren Verrechnung wird noch diskutiert.

3. Krankenkasse

Der maximale Zusatzbeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte – von 1,34 auf 1,6 Prozent. Ob die eigene Krankenkasse jedoch die Steigerung ausschöpft, entscheidet jede Versicherung selbst.  Gerade für Versicherte mit dem Maximalbeitrag steigen die Kosten so auf fast 1.000 Euro pro Monat. Da kommt natürlich die Frage auf, ob eventuell ein Wechsel in die PKV infrage kommt.

„Ob sich der Wechsel in die PKV lohnt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zum einen muss geklärt werden, ob ein Wechsel überhaupt möglich ist. Der Gesetzgeber hat hier klare Hürden geschaffen. In einem nächsten Schritt ist zudem eine Analyse der gesundheitlichen Situation erforderlich. Auf diesem Weg lässt sich herausfinden, ob eine PKV überhaupt infrage kommt und finanziell tragbar ist“, zeigt Tim Bökemeier von der PKV-Welt die ersten Schritte auf. Im Weiteren gehe es darum, das passende Leistungsportfolio zusammenzustellen. So kann am Ende ein individueller Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen gefunden werden, so Bökemeier weiter.

4. Gas- und Strompreisbremse

Auf die Energiekrise reagiert die Regierung mit einer Preisbremse. Strom soll ab Januar auf 40 Cent/kWh gedeckelt werden, Gas auf 12 Cent. Aber:

  • 80 Prozent – die gedeckelten und vom Staat finanzierten Preise gelten nur für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs. Als Berechnungsbasis wird wohl das Jahr 2021 genutzt. Der darüber hinausgehende Verbrauch muss zu den marktgängigen Preisen erworben werden.
  • Verbot? – aktuell wird noch diskutiert, ob im kommenden Jahr ein grundsätzliches Verbot von Preissteigerungen im Strom- und Gasbereich eingeführt wird. Stromanbieter könnten nun nur noch Preise erhöhen, wenn sie belegen können, dass diese Erhöhung absolut notwendig ist.

Die Preisbremsen werden zwar erst im März eingeführt, sollen aber rückwirkend für die ersten beiden Jahresmonate greifen.

5. Kindergeld

Das Kindergeld steigt im kommenden Jahr. Für das erste und zweite Kind gibt es 31 Euro mehr, für das dritte Kind 25 Euro. 250,00 Euro werden somit für jedes Kind ausbezahlt.

Wohngeld

Das Wohngeld wird nicht nur aufgestockt, sondern auch verändert:

  • Begünstigte – bis zu 1,4 Millionen mehr Menschen sollen künftig in den Genuss des Wohngelds kommen.
  • Höhe – durchschnittlich wird das Wohngeld wohl um 190 Euro auf circa 370 Euro im Monat steigen.
  • Berechnung – sie wird neu geregelt. Künftig soll auch das Heizen mitberücksichtigt werden.

Die Ausweitung des Wohngeldanspruchs kann viele Haushalte entlasten, allerdings ist jetzt schon klar, dass Geduld gefragt ist: Einige Kommunen warnen schon davor, dass die Bearbeitung des Antrags gute sechs Monate dauern kann. Dennoch sollte jeder, der ahnt, berechtigt zu sein, einen Antrag stellen. Das Wohngeld wird ab Antragstellung rückwirkend ausgezahlt. Im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung könnte eine Nachzahlung des Wohngelds für viele Bürger sehr nützlich sein.

7. Steuern

Der Steuerfreibetrag steigt für Singles auf 10.908 Euro, das ist eine Erhöhung um 561 Euro. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag weiterhin dementsprechend. Und auch beim Spitzensteuersatz ändert sich die Grenze: Er greift erst ab 62.810 Euro, bleibt aber bei 42 Prozent.

Ende Januar müssen Haus- und Wohnungsbesitzer final ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist auch im kommenden Jahr verlängert, sodass nun der 30.09.2023 als Stichtag gilt. Da dieses Datum auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf den 02.10.2023. Diese Daten sind gültig für diejenigen, die keinen Steuerberater beauftragen.

Für alle, die im Homeoffice arbeiten, wird ab dem kommenden Jahr eine erhöhte Pauschale eingeführt. Die jetzige Homeoffice-Pauschale wird um 400,00 Euro auf bis zu 1.000 Euro erhöht, da mehr Tage pro angerechnet werden dürfen.

Welche Regelungen rund um die Steuern gibt es sonst noch? Autogas wird teurer, da die Steuervergünstigungen auslaufen. Auch das Rauchen wird teurer: Die Tabaksteuer steigt erneut, eine kleine Schachtel wird knapp 20 Cent teurer.

8. Krankschreibungen

Ab Januar ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, an dem Meldeverfahren zur elektronischen Krankschreibung teilzunehmen. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen somit keinen »Gelben Schein« mehr beim Arbeitgeber einreichen.

9. Midi-Jobs

Die Verdienstgrenze dieser Jobs steigt auf 2.000 Euro monatlich an. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bis zu dieser Schwelle somit weiterhin günstig.

Weitere Änderungen

Das Jahr bringt insgesamt viele Änderungen mit sich. So kommt die Mehrwegpflicht, die besagt, dass Restaurants und Cafés ihre Getränke stets im Mehrwegbehältern anbieten müssen. Weitere Änderungen:

  • Lieferkettengesetz – für Unternehmen mit einer Angestelltenzahl ab 3.000 Mitarbeitern gilt nun das Lieferkettengesetz.
  • Photovoltaikanlagen – das Erneuerbare-Energie-Gesetz greift und erleichtert künftig den Aufbau und den Betrieb solcher Anlagen. So sind Betreiber nicht mehr gezwungen, einen speziellen Erzeugerzähler zu installieren.
  • Klimaabgabe – Vermieter müssen ab Januar einen Anteil der neuen Klimaabgabe für das Heizen entrichten. Wie hoch der Preis, den Mieter und Vermieter zu zahlen haben, ist, orientiert sich an der Räumlichkeit. Der Vermieter zahlt mehr, je schlechter die Klimawerte des Hauses sind.
  • Plug-in-Hybrid – für diese Fahrzeuge entfallen die Förderungen. Die Prämien für reine E-Autos sinken und werden ab September nur noch an Privatpersonen ausgegeben.

Noch nicht alles hieb- und stichfest

Einige Änderungen für das Jahr 2023 sind zwar schon beschlossen, doch wie und wann sie genau umgesetzt werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Einführung des 49-Euro-Tickets ist ein gutes Beispiel, wie auch die garantierte Abschaltung der letzten Atomkraftwerke. Ob diesbezüglich das letzte Wort schon gesprochen ist, wird wohl der Winter zeigen.