Krank im Urlaub

Krank im Urlaub: Wann werden die Urlaubstage abgezogen?

Viele Beschäftigte kennen das Dilemma. Kaum ist der erste Urlaubstag angebrochen, melden sich pünktlich die ersten Wehwehchen und die Erholungszeit beginnt im Bett. Schlimmer ist es, wenn es zu einem Unfall oder einer ernsten Krankheit im Urlaub kommt. Da stellt sich schnell die Frage, wie es mit dem Urlaub weitergeht und inwieweit die Urlaubstage, die nun Krankentage sind, vom Urlaubskonto abgezogen werden können. Dieser Artikel schaut sich das einmal an.

Krank im Urlaub: Darum ist eine gute Reiseapotheke wichtig

Manchmal ist es wie verhext. Monatelang trotzt der eigene Körper sämtlichen Unpässlichkeiten der Arbeitskollegen. Viren, Bakterien, selbst die Krankheiten, die die Kinder aus der Kita und Schule mitbringen, prallen förmlich von einem ab. Und dann kommt der Urlaub. Und mit ihm, so scheint es, verabschiedet sich auch das eigene Immunsystem in die Urlaubs-Nichterreichbarkeit, allerdings, ohne eine Vertretung zu organisieren. Gerade im Urlaubsparadies angekommen können Durchfall, Magenverstimmungen oder Erkältungen jetzt wirklich ärgerlich sein. Umso besser ist es, wenn die Reiseapotheke gut gefüllt ist. Aber was sollte hinein?

  • Schmerzmittel – die typischen Schmerztabletten, möglichst auch ein Präparat, welches gegen Fieber und bei Entzündungen hilft, gehören in jede Reiseapotheke. Die Mittel können leichtere gesundheitliche Probleme oft schon im Keim ersticken.
  • Verdauung – Durchfall, Verstopfung, auch allgemeine Magen-Darm-Unpässlichkeiten sind im Urlaub keine Seltenheit. Auch dagegen sollten entsprechende Mittel eingepackt werden. Hier gilt: Je länger die Krankheit andauert, desto ernster ist es. So kann nach einigen Tagen eine Verstopfung gefährlich Achtung: Wer mit Kindern verreist, der braucht verschiedene Präparate.
  • Verletzungen – Mittel zum Desinfizieren, Heilsalben und ruhig auch eine Sportsalbe sind gute Produkte für die Reiseapotheke. Viele Menschen sind im Urlaub aktiver, sodass es schnell geschieht, sich leicht zu vertreten.
  • Insekten – neben Insektenstiften, die die Plagegeister fernhalten, sollten auch Produkte eingepackt werden, die bei Insektenstichen helfen. Gerade die Hitzestifte sind sehr beliebt.

Natürlich gehört in die Reiseapotheke auch jedes Medikament, welches ohnehin eingenommen werden muss. Je nach Reiseziel empfiehlt es sich, sich vorab gut zu informieren. Nicht nur gesonderte Impfungen sind teilweise wichtig, auch gibt es oft Tricks, nicht den üblichen Unpässlichkeiten anheimzufallen.

Wichtig: Am Reiseziel angekommen, ist es nicht ratsam, eine Apotheke aufzusuchen. Oft wird in den Apotheken sehr wahllos an Touristen verkauft – und teilweise auch verschreibungspflichtige Medikamente. »Achtung: Abzocke im Urlaub« ging das Thema zuletzt erst an.

Wann werden Urlaubstage abgezogen?

Wer im Urlaub krank wird, der kann problemlos die Krankentage geltend machen und behält somit seine Urlaubstage? Nein, ganz so einfach ist das nicht. Grundsätzlich gilt zwar, dass ein Krankentag kein Urlaubstag sein kann, doch muss der Arbeitnehmer aktiv werden:

  • Krankmeldung – es gelten für den Urlaub die ganz normalen Regeln. Wie vertraglich (im Urlaub besser an Tag 1) geregelt muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest, beziehungsweise den Krankenschein vorlegen. Im Urlaub kann die Vorlage auch durch einen Scan des Scheins erfolgen.
  • Unfall im Zielland – aber was ist, wenn die Krankheit am Urlaubsort eintritt oder es dort zu einem Unfall kommt? Auch hier gilt, dass der Arbeitgeber direkt informiert werden muss.
  • Mitteilung – zugleich muss der Arbeitnehmer eine ungefähre Aussage machen, wie lang er vermutlich krank sein wird. Die Handhabung unterscheidet sich also nicht großartig von der im Berufsalltag.
  • Kinderdie »Kinderkrankheitstage« gelten im Urlaub offenbar nicht immer. Ein Gericht urteilte, dass es keinen Unterschied mache, ob der Urlaub zur Erholung oder zur Betreuung eines erkrankten Kindes genutzt wird, sprach aber die volle Lohnfortzahlung zu, ohne die Urlaubstage gutschreiben zu lassen. Das Urteil stammt aber aus dem Jahr 2010, es ist gut möglich, dass je nach Einzelfall anders geurteilt wird.

Durch Krankheit nicht verbrauchte Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer schließlich wieder zu. Allerdings darf er nun nicht hingehen und den Urlaub eigenständig verlängern. Es ist eine Absprache mit dem Vorgesetzten nötig, die durchaus darin enden kann, dass die Tage nicht nachgeholt, sondern ins nächste Jahr übernommen oder ausbezahlt werden.

Kann man zwischendrin noch rechtswirksam vom Urlaub zurücktreten?

Sonne, Palmen, Strand und Meer – und man selbst liegt mit hohem Fieber und einer dicken Grippe im Bett des Hotelzimmers. Oder noch schlimmer: Der Ausflug auf den Pier endete mit einem gebrochenen Bein. Können Reisende nun im Urlaub von der Reise zurücktreten? Es kommt darauf an:

  • Versicherungen – wer eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat, der erhält mitunter eine Erstattung der Rückreisekosten. Wie hoch diese ist und ob auch Geld von der Reise zurückerstattet wird, hängt vom Vertrag ab.
  • Auslandsreiseversicherung – sie kommt zumindest für die Rückreisekosten auf, erstattet aber nicht die ausgefallene Reise.

Oftmals hängt die Erstattungsmöglichkeit vom Kleingedruckten ab. Schwere und ernsthafte Erkrankungen werden anders behandelt als eine Erkältung. Pauschalurlauber haben, vertragsabhängig, teilweise mehr Glück als Individualtouristen. Sie bleiben oft auf ihren Kosten sitzen, wenngleich eine Auslandsreiseversicherung die Rückreisekosten übernehmen kann.

Eine Reiseabbruchversicherung kommt übrigens nicht allein für abgebrochene Reisen auf, sie zählt auch bei einer krankheitsbedingt notwendigen Verlängerung des Aufenthalts. Wichtig ist:

  • Abbruch – vor Ort müssen sich Touristen die nicht in Anspruch genommenen Leistungen bestätigen lassen.
  • Verlängerung – die Mehrkosten müssen wiederum bestätigt werden.

Natürlich ist in beiden Fällen ein ärztliches Attest notwendig. Ohne dieses wird keine Versicherung für die Kosten aufkommen, auch wird kein Arbeitgeber die Urlaubstage gutschreiben, wenn kein eindeutiger Nachweis vorliegt.

Fazit – der Arbeitnehmer muss selbst tätig werden

»Oh, Chef, ich war acht von vierzehn Tagen im Urlaub krank!« Diese nachträgliche Mitteilung an den Vorgesetzten mag vielleicht in Einzelfällen auf Kulanz treffen, wird aber meistens mit einem Schulterzucken quittiert. Wer im Urlaub krank wird, der muss sich in der Arbeit krankmelden, ein Attest/einen Krankenschein vorlegen und nach dem üblichen Urlaubsende im Betrieb erscheinen, sofern nicht klare und eindeutige (schriftliche) Absprachen über eine direkte Verlängerung getroffen wurden. Die Rückreise aus Krankheitsgründen aus dem Urlaub ist erstattungstechnisch auch nicht eindeutig. Ohne eine Versicherung werden gerade Individualurlauber auf ihren Kosten sitzen bleiben.