Kratzen

Kratzen

Wer kennt das nicht: Man will morgens schnell los und dann sind die Scheiben zugefroren … Doch auch wenn es schnellgehen muss, sich nur ein Sichtfenster freizukratzen, ist fahrlässig. Verschneite und vereiste Scheiben müssen vor Fahrtbeginn komplett freigekratzt werden. Auch der Schnee auf dem Autodach muss entfernt werden, damit er nicht während der Fahrt herunterrutscht. Wichtig: Auch checken, ob die Kennzeichen gut lesbar sind. Wer sich an diese Punkte nicht hält, riskiert ein Bußgeld.