Während der Insolvenz darf man nur einen geringen Pfändungsfreibetrag behalten – alle restlichen Einkünfte gehen an die Gläubiger. Verschweigt man Einkommen und findet der Insolvenzverwalter das heraus, dann platzt der Insolvenzprozess.
Während der Insolvenz darf man nur einen geringen Pfändungsfreibetrag behalten – alle restlichen Einkünfte gehen an die Gläubiger. Verschweigt man Einkommen und findet der Insolvenzverwalter das heraus, dann platzt der Insolvenzprozess.