Hat einer der Partner bereits ein Kind, kann der andere Partner dieses Kind nur im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen, wenn man miteinander verheiratet ist. Und auch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben es deutlich leichter mit Trauschein, da ein Anteil der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung nur für verheiratete Paare übernommen wird.