Teure Geschenke müssen versteuert werden, egal ob Geldgeschenk, Auto oder edler Schmuck: für Geschenke unter unverheirateten Partnern gilt ein Freibetrag von 20.000, alle zehn Jahre. Auch Eheleute dürfen sich nicht endlos beschenken, doch liegt der Steuerfreibetrag hier mit 500.000 Euro deutlich höher. Dieser Betrag gilt auch für Erbschaften.