„Unterhalt“ verbinden die meisten nur mit Scheidung, tatsächlich aber sind Ehegatten zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet. Das gilt zum einen für die finanzielle Unterstützung, wenn ein Partner zuhause bleibt, um die Kinder großzuziehen, oder wenn einer von beiden arbeitslos wird. Unterhalt kann aber auch in der Form geleistet werden, dass der Haushalt geführt und die Kindererziehung übernommen wird.