Unterbringung

Unterbringung

Demnach begründen schon recht kleine Abweichungen einen Reisemangel. Erhält man zum Beispiel statt des gebuchten Einzelzimmers ein Doppelzimmer oder gar ein Zimmer in einer anderen Räumlichkeit als gebucht, so kann man je nach Fall mit bis zu 25% Erstattung rechnen.