Stundung

Stundung

Wenn man nur vorübergehend zahlungsunfähig ist, sollte man sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und ihn um eine Stundung bitten. Man kann zum Beispiel für eine gewisse Zeit gar keine oder kleinere Raten vereinbaren. Der Nachteil: Im Gegensatz zu einem Ausstieg verlängert sich dadurch die Laufzeit – und man muss insgesamt mehr Zinsen zahlen.