Pfändung und Vollstreckung

Pfändung und Vollstreckung

Denn dann kann der Gläubiger nach Ende der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und hat dann für eine Dauer von 30 Jahren oder bis zur Begleichung der Forderung einen Pfändungstitel. Dann steht bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür und man muss gegenüber dem Gericht seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.