… an festen Elementen der Wohnung (Sanitäranlagen, Türen, Fenster, Lüftungen etc.) sind grundsätzlich Pflicht des Vermieters. Wartet dieser mit Reparaturen zu lange, kann man sogar die Miete mindern oder die Reparatur selbst durchführen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen.