… gilt erstmal die Kleinreparatur-Klausel: Kleinere Reparaturen müssen vom Mieter übernommen werden – aber nur bis zu einer Höhe von 200 Euro im Jahr. Was darüber hinausgeht ist Sache des Vermieters.
… gilt erstmal die Kleinreparatur-Klausel: Kleinere Reparaturen müssen vom Mieter übernommen werden – aber nur bis zu einer Höhe von 200 Euro im Jahr. Was darüber hinausgeht ist Sache des Vermieters.