Zur Reparatur verpflichtet…

Zur Reparatur verpflichtet...

… ist ein Mieter nur dann, wenn er selbst einen Schaden verursacht, also zum Beispiel eine Tür oder Scheibe beschädigt oder einen Schaden im Bad hervorgerufen hat. In dem Fall muss der Mieter die Reparatur auch aus eigener Tasche bezahlen.