Wenn sich die Ratenzahlung auf ein Konsumprodukt bezieht, kann man dieses verkaufen, zum Beispiel im Internet. Mit dem Erlös begleicht man dann den noch offenen Kredit. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Denn in vielen Kreditverträgen ist geregelt, dass das Produkt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Händlers bzw. Kreditgebers bleibt. In dem Fall wäre ein Weiterverkauf nicht möglich!