Hinzu kommt: Das Baukindergeld ist fest an den Erwerb von Wohneigentum gebunden, in das man auch tatsächlich einzieht. Man muss also nachweisen, dass man eine Immobilie baut oder kauft, um von der Förderung zu profitieren – und auch, dass man selbst darin wohnt. Dadurch soll eine Zweckentfremdung vermieden werden.