Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte man immer darauf achten, ob es Krankheiten gibt, die vom Schutz ausgeschlossen sind. Einige Versicherer nehmen Krankheiten, die im letzten halben Jahr vor Versicherungsabschluss aufgetreten sind aus dem Schutz heraus. Wer chronisch krank ist, sollte ebenfalls beachten, dass er auch im Falle eines akuten Krankheitsschubs von der Versicherung Gebrauch machen kann. Sinnvoll ist, sich die Reisefähigkeit im Vorhinein durch einen Arzt attestieren zu lassen.