Die Reiserücktrittsversicherung geht in Leistung, bei einer unerwarteten schweren Erkrankung, bei einem Unfall, einer schweren Impfreaktion oder bei einer Schwangerschaft. Auch beim Tod eines nahen Angehörigen tritt die Versicherung in Kraft, ebenso wie bei schweren Schäden am Eigentum durch Feuer oder Diebstahl. Wer unerwartet seinen Job verliert oder nach einer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle antritt, kann auf die Reiserücktrittsversicherung zurückgreifen.