Je nach Vertrag geht eine Reiserücktrittsversicherung in unterschiedlichen Fällen in Leistung. Wichtig ist allerdings prinzipiell, dass der Grund, weshalb eine Reise nicht angetreten wird, schwerwiegend und unerwartet ist. Bestand der Grund, weshalb die Reise nicht angetreten wird, bereits bei Abschluss der Versicherung, kann man kaum auf Zahlungen hoffen.