Die gesetzliche Definition sieht folgendermaßen aus: Arbeit muss dann angemeldet und versteuert werden, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das ist manchmal aber gar nicht so leicht zu definieren, daher gibt es Graubereiche.
Die gesetzliche Definition sieht folgendermaßen aus: Arbeit muss dann angemeldet und versteuert werden, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das ist manchmal aber gar nicht so leicht zu definieren, daher gibt es Graubereiche.