Schnell handeln

Schnell handeln

Wenn das Risiko von Folgeschäden besteht, etwa durch vollgelaufene Keller, gebrochene Rohre oder instabile Bauten, dann muss man außerdem unverzüglich selbst handeln und die Ausweitung des Schadens verhindern. Das erfolgt zuerst auf eigene Kosten und sollte ebenfalls lückenlos dokumentiert werden, damit man hinterher einen Anspruch gegenüber der Versicherung hat.