Der Pflichtteil

Der Pflichtteil

Werden die direkten Angehörigen im Testament ignoriert, so haben diese dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt exakt die Hälfte des Teils, den die gesetzliche Erbfolge festlegt. Aber Vorsicht: Den Pflichtteil muss man aktiv beanspruchen. Zwar sind die im Testament benannten Erben dazu verpflichtet, ihn herauszugeben – oft kommt es hierüber aber zu jahrelangen Konflikten vor Gericht. Der Pflichtteil darf außerdem nur in Form von Geld beglichen werden, nicht mit Sachwerten. Es kann also nötig werden, dass der Erbe beispielsweise Immobilien oder Wertgegenstände veräußern muss, um den Pflichtteil bezahlen zu können.