Wie schnell…

Wie schnell...

… der Vermieter reagieren muss, kommt auf die Art des Mangels oder Schadens an. Eine kaputte Heizung oder ein Wasserschaden sind Dinge, die keinen Aufschub dulden. Erst wenn der Vermieter die Reparatur verweigert oder gar nicht reagiert, kommt eine Mietminderung in Betracht.