Ein weiterer großer Konfliktherd…

Ein weiterer großer Konfliktherd...

… ist der nacheheliche Unterhalt. Dieser ist im BGB geregelt und orientiert sich an Unterhaltstabellen, die wiederum das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, oft aber nicht dessen Verbindlichkeiten berücksichtigen. Auf dieser Grundlage kann nicht gezahlter Unterhalt zwar eingeklagt werden. Doch auch das gestaltet sich oft langwierig und verursacht Kosten. Im Ehevertrag ist es möglich, vom BGB abweichende Vereinbarungen zu treffen – so kann man im Extremfall sogar festlegen, dass gar kein Unterhaltsanspruch besteht.