Denn die Beitragsbemessungsgrenze…

Denn die Beitragsbemessungsgrenze...

… sorgt dafür, dass man ab einem gewissen Einkommen (52 bzw. 74.000 Euro im Jahr) keine weitere Steigerung der Sozialabgaben erfährt. Es gibt einen Cut. Und der sorgt dafür, dass Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen den vollen Abgabensatz von 14,6 in der Krankenversicherung bzw. 18,6 Prozent an die Rentenkasse zahlen müssen, paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt, während Gutverdiener einen deutlich geringeren Anteil ihres Einkommens für Sozialabgaben aufwenden müssen.