Ungeziefer im Hotelzimmer, der versprochene Pool ist zwar da, aber nicht befüllt – solche Dinge sind ärgerlich und gelten als Reisemangel, für den man beim Reiseveranstalter Entschädigung verlangen kann. Diese gibt es allerdings nur, wenn man den Mangel umgehend reklamiert. Meldung über Mängel, wenn man aus dem Urlaub zurück ist, bringen kaum Chancen auf Entschädigung.