Flugverspätung

Flugverspätung

Wer seinen Zielflughafen mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht, hat das Recht, über die Airline Entschädigung zu verlangen. Das gilt ebenfalls bei gestrichenen Flügen. Wir hoch die Entschädigung ausfällt, ist abhängig von der Flugstrecke. Aber Vorsicht: Bei außergewöhnlichen Umständen gilt diese Regelung nicht (bspw. Unwetter).