… sind auf dem Balkon beliebt, und grundsätzlich darf man sich hierbei austoben frei nach dem eigenen Geschmack. Aber Vorsicht: Sobald man bauliche Änderungen vornimmt, etwas an der Wand abringt zum Beispiel oder etwas fest installiert, muss man den Vermieter um schriftliche Erlaubnis bitten. Bei Eigentumswohnungen gilt das freilich nicht.