Diesel-Urteil ermöglicht unmittelbar den Erlass von Fahrverboten
Es ist derzeit das Streitthema Nummer eins in Sachen automobile Zukunft: Der Diesel steht in der Kritik und das, obwohl der Motor immerhin auf eine sehr lange Geschichte zurückblicken kann. Er wurde sogar mit potenziellen Fahrverboten gerichtlich belegt. Das alles trifft die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen schwer, denn viele von ihnen kauften in der jüngeren Vergangenheit ein Auto, welches ausweislich gute Schadstoffwerte besaß, nur um im Nachhinein zu erfahren, dass diese nur auf dem Prüfstand gelten. Umso mehr fragt sich, was das kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht gefällte Urteil überhaupt in der Praxis bedeutet. Fest steht, dass die Diesel-Fahrverbote auf jeden Fall kommen werden, denn die Kommunen dürfen diese eigenmächtig erlassen. Hierfür dürfen sie sich allerdings nicht deutschen Rechts bedienen, sondern müssen das Ganze auf EU-Recht stützen.
- Zunächst soll allerdings noch geprüft werden, ob die Stadtluft nicht auch anderweitig sauberer werden kann
- Im Gespräch ist auch die Einführung einer sogenannten blauen Plakette
Die blaue Platte ist eine Idee, wie man auf Bundesebene relativ saubere Autos entsprechend kennzeichnen könnte. Jedoch ist dieser Vorschlag bei der Bundesregierung bisher nicht gut angekommen und abgelehnt worden.
Zunächst könnte es vor allem für ältere Diesel sehr eng werden

Da in Deutschland sehr viele Menschen einen „schmutzigen Diesel“ besitzen, gastiert in etlichen Kreisen die Frage, welche Fahrzeuge überhaupt konkret von einem entsprechenden Fahrverbot betroffen wären. Zuerst erwischen könnte es dabei ältere Diesel, die lediglich die folgenden Normen erfüllen:
- Euro 3
- Euro 4
Selbst Euro-5-Diesel könnten jedoch bald Probleme bekommen, wenngleich es beispielsweise Stuttgart erst ab dem September des kommenden Jahres offiziell erlaubt sein wird, diese Fahrzeuge auszusperren, sofern sie mindestens ein Alter von vier Jahren besitzen. Gut fährt man als Diesel-Besitzer zum jetzigen Zeitpunkt damit, zu überprüfen, ob das eigene Auto den Normen genügt. Dafür reicht schon ein Blick in den Fahrzeugschein, genauer gesagt in das Feld mit der Nummer 14. Trotz allem steht bis dato noch nicht genau fest, wann es mit den Fahrverboten konkret losgehen wird. Fest steht nur, dass „schmutzigere Fahrzeuge“ zuerst betroffen sein werden und auch die beiden Regionen, in denen das Verwaltungsgericht ein entsprechendes Urteil erlassen hat. Vor allem werden sich aber auch Metropolregionen wie Hamburg, München, Stuttgart und auch Köln sehr genau überlegen, ob sie die Erteilung der Diesel-Verbote auf die lange Bahn schieben wollen. Schließlich gehören diese Städte zu denjenigen, wo die Luftverschmutzung mit am höchsten ausfällt. Folgerichtig hat Hamburg sich zu der Thematik schon geäußert und gesagt, dass es auf zwei der wichtigsten Straßen umgehend losgehen soll.
Stickoxide sind für den Menschen potenziell eine gefährliche Sache
Wer sich fragt, warum überhaupt die Diesel von einem Fahrverbot betroffen sein werden und Benziner unbescholten davon kommen, der findet die Antwort in der Zusammensetzung der Abgase. Hier sind es vor allem die Stickoxide, die mannigfaltige Gefahren für die Gesundheit des Menschen bedeuten. Eine erst kürzlich durchgeführte Auswertung des Umweltbundesamts kam zu dem Ergebnis, dass jedes Jahr ca. 6000 Menschen vorzeitig aufgrund einer Erkrankung an dem Herz-Kreislauf-System sterben, die von einer zu hohen Belastung mit Stickoxiden ausgelöst worden ist. Doch Wissenschaftler, die sich mit der ganzen Thematik beschäftigen, gehen sogar noch einen Schritt weiter und machen die gefährliche Stickoxid-Belastung auch für die folgenden schwerwiegenden Erkrankungen verantwortlich:
- Schlaganfälle
- Erkrankungen der Lunge
- Diabetes
Gerade die Lungenkrankheiten setzen Menschen im Alltag ungemein zu, sei es das Asthma, an dem hierzulande Millionen von Menschen zu leiden haben oder auch COPD. Auch wenn die Zahl der vorzeitigen Tode mit mindestens 6000 Menschen wachrüttelnden Charakter hat, so kommt die EU, die in ihren Auswertungen eine andere Berechnungsgrundlage verwendet, mit 10.400 Fällen sogar zu einem noch gravierenden Ergebnis.
Nachrüstung kann im Einzelfall für Diesel-Besitzer eine Option sein

Auch wenn die kommenden Fahrverbote aller Voraussicht nach auf lange Sicht einen recht weitläufigen Charakter haben werden, so ist es nicht ausgeschlossen, dass es auch Ausnahmen geben wird. Hier müssen allerdings die zuständigen Landesbehörden sowie Straßenverkehrsbehörden genau prüfen, was realisierbar ist. Profitieren könnten hier in erster Linie vor allem Anwohner, aber auch Betriebe im handwerklichen Bereich, die öfter auf Diesel-PKW setzen. Unter Umständen kann auch das Nachrüsten von Fahrzeugen, deren Emissionen zu hoch ausfallen, eine gute Option sein. Bisher gehen die Fahrzeughersteller hin und spielen lediglich eine Software auf, die die Reinigung der Abgase verbessern soll. Die Verbauung von neuen Teilen lehnen sie jedoch ab und begründen dies mit mangelhafter Effizienz. Da die Diesel-Affäre recht schnell zu einem Politikum avanciert ist, lassen sich auch im neuen Koalitionsvertrag Angaben in Sachen Nachrüstungen finden: Dort heißt es:
- Die Hardware-Nachrüstungen müssen „technisch möglich“ sein
- Ferner müssen sie auch „wirtschaftlich vertretbar“ sein
Problematisch ist, dass es sich bei dem zweiten Kriterium letzten Endes immer um eine Frage des Ermessens handelt. Somit muss immer im Einzelfall beurteilt werden, ob sich eine Umrüstung als lohnenswert einstufen lässt oder nicht. Auch das Alter des betroffenen Autos und der Zeitwert spielen hierbei eine Rolle.