Wer hingegen pflichtveranlagt ist – also eine Steuererklärung abgeben muss – sollte sich auch an die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung halten. Denn wer zu spät dran ist, muss mit Strafzahlungen rechnen. Abgabefrist ist übrigens immer der 31.05. Wer ein paar Tage später dran ist, hat in der Regel nichts zu fürchten. Wer das nicht schafft, sollte rechtzeitig (!) einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.