… können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Das betrifft nicht nur Handwerkerkosten oder den Lohn der Putzhilfe, sondern auch alle haushaltsnahen Dienstleistungen, die in den Mietnebenkosten enthalten sind. Dazu zählt der Hausmeister ebenso wie der Gärtner, die Gebäudereinigung oder der Schornsteinfeger. Und über eine Senkung der Warmmiete mit Hilfe des Finanzamts freut sich jeder.