Allein mit der Pendlerpauschale können viele Arbeitnehmer schon mehr als 1000 Euro rausholen. Dabei ist es egal, ob man mit dem Auto zur Arbeit fährt oder mit Bus und Bahn. Auch wenn man zu Fuß geht oder mit dem Fahrrad fährt, kann man die Pendlerpauschale beanspruchen: Volle 30 Cent pro Kilometer gibt es. Einzige Bedingung: Man muss den objektiv kürzesten Weg angeben. Umwegen akzeptiert das Finanzamt nicht. Wer also unterwegs noch die Kinder zur Schule bringt, kann diesen Schlenker nicht steuerlich geltend machen.