Problematisch ist vor allem die Klausel, dass eine Erkrankung schwer und unerwartet sein muss, damit die Versicherung zahlt. Denn meist erschließt sich für Versicherte nicht, wann eine Erkrankung schwer genug ist, um von der Versicherung Gebrauch zu machen. Das ist nicht zuletzt auch abhängig von der Art des Urlaubs. Vor allem wer chronisch krank ist, sollte vorab klären, ob und in welcher Weise seine Erkrankung durch die Versicherung abgedeckt ist.