Balkone

Balkone

Balkone werden nach einem Urteil des LG Berlin vom Januar 2018 nur zu einem Viertel als Wohnfläche gezählt. Dasselbe gilt in der Regel für Terrassen, Dachterrassen und vergleichbare Außenflächen. Wintergärten hingegen werden zur Hälfte gezählt. Sind sie beheizt, zählen sie komplett zu Wohnraum.