Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine ist, innerhalb einer vereinbarten Frist die Schulden zu begleichen, so dass der Anlass für die Pfändung entfällt. Darüber hinaus kann man unter Umständen für einzelne Gegenstände vereinbaren, sie auf Raten freizukaufen. Je nach Höhe der Schulden ist das aber nicht ratsam, da hierdurch neue Verbindlichkeiten entstehen. Außerdem kann man einer Pfändung auch zuvorkommen, indem man teure Gegenstände selbst zum Pfandleiher bringt und vom Erlös die Schulden bezahlt. Hinterher kann man unter Umständen einzelne Objekte wieder auslösen, sofern man noch genug Geld übrig hat.