Geringerer Beitrag zur Krankenversicherung

Geringerer Beitrag zur Krankenversicherung

Wer gesetzlich versichert ist, muss einen Zusatzbeitrag zu seiner Krankenversicherung zahlen. Bisher lag dieser durchschnittlich bei 1,1 Prozent des Bruttolohns. Ab dem kommenden Jahr wird er im Durchschnitt bei genau einem Prozent liegen. Dieser Beitrag, den der Arbeitnehmer zahlen muss, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird von der jeweiligen Kasse festgesetzt, daher handelt es sich hierbei auch nur um Durchschnittswerte.