Altersarmut – wenn die Rente aufgestockt werden muss

Altersarmut – wenn die Rente aufgestockt werden muss

Von Altersarmut sind per Definition all diejenigen betroffen, die im Rentenalter auf Grundsicherung angewiesen sind. Liegen die eigenen Renteneinkünfte (inklusive sämtlicher anderer Einkünfte wie der privaten Rentenversicherung oder der Betriebsrente) unter 823 Euro, kann man zusätzlich die Grundsicherung beantragen. Schon heute arbeiten viele Senioren über 65 in Minijobs, um ihre knappe Rente aufzubessern.