Der Partner als Alleinerbe

Der Partner als Alleinerbe

Viele unterliegen dem Irrglauben, dass der Ehepartner im Falle des Todes alles erbt. Doch das Gesetz berücksichtigt immer die Kinder, die im Erbfall Anspruch auf die Hälfte des Erbes haben. Diese Regelung kann man zum Teil mit einem Berliner Testament umgehen. Mit diesem lässt sich festlegen, dass die Kinder erst erben, wenn auch der zweite Elternteil bzw. der Ehepartner verstorben ist. Übrigens haben Kinder auch in diesem Fall noch Ansprüche auf den Pflichtteil.